Es hat mit demokratischem Verständnis recht wenig zu tun…
…wenn Patienten hierzulande nicht gestattet ist, sich ihren Behandler selbst zu wählen und wenn sie es dennoch tun, selbst für die Kosten der Behandlung aufkommen müssen!
Immer ist ein Mediziner dazwischen geschaltet, wenn beispielsweise ein Patient sich bei einem Physiotherapeuten Heipraktiker oder einem Orthopäden behandeln lassen möchte, muß es ihm verordnet werden, damit die Krankenkasse diese Leistung übernimmt. Auch Homöopathie und Akupunktur ist von den meisten Patienten immer noch nicht so ohne weiteres anwählbar! Dies hat mit mündigem Bürger aber auch gar nichts zu tun. Noch weniger hat es mit Selbstbestimmtheit zu tun, wenn jemand eine osteopathische Behandlung wünscht aber nicht den Therapeuten wählen darf, den er möchte. Nein, nach neuestem Gerichtsurteil, darf er sich lediglich sich von einem Mediziner oder Heilpraktiker behandeln lassen, die noch nicht einmal eine spezielle osteopathischen Ausbildung nachweisen müssen. Ein Physiotherapeut hingegen, der diese fünfjährige Spezialausbildung sehr wohl nachweisen kann, darf weder diese Techniken anbieten, noch darf er sie nach neuestem Gerichtsurteil anwenden, um sich nicht strafbar zu machen. Sogar einige Krankenkassen hätten nichts dagegen, würden auch die Leistung übernehmen, wer allerdings sehr wohl etwas dagegen hat, ist der Verband der Heilpraktiker! Der wacht eifersüchtig darüber, daß kein Physiotherapeut mehr Osteopathie anwenden darf, weil ihnen Patienten abgehen, die den anderen zulaufen könnten! Eine mögliche Lösung des Problems wäre der danerkannte Titel Osteopath, den es zwar in den USA und in Großbritannien gibt, bei uns in Deutschland allerdings nicht! Dann könnten sich auch nach entsprechender Ausbildung und Zertifikat jeder Physiotherapeut auch Osteopath nennen und die Sache wäre geritzt!