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Argentinisches Gericht gesteht Orang-Utan Menschenrecht zu

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Tierschützer haben vor einem argentinischen Gericht durchgesetzt, dass Orang-Utan-Dame Sandra aus ihrer Gefangenschaft im Zoo von Buenos Aires befreit wird. Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (AFADA) hatte sich bei ihrer Klage für Sandra auf die sogenannten “Habeas Corpus-Rechte” gestützt. Diese gelten als universelle Menschenrechte und schützen Personen vor willkürlicher Inhaftierung. AFADA argumentierte, Sandra müsse eine “ungerechtfertigte Gefangenschaft” erleiden. Zwar sei sie biologisch nicht identisch mit dem Menschen, psychisch würde sie aber genauso wie Menschen unter Gefangenschaft leiden.

Die Entscheidung hing an der Frage, ob Sandra als Person oder als Sache zu bewerten ist. Das Gericht hat nun entschieden, dass Sandra mehr eine Person als eine Sache sei. AFADA-Anwalt Paul Buompadre erklärte die Tragweite der Entscheidung: “Dies ebnet nicht nur den Weg für andere Menschenaffen, sondern auch für andere empfindungsfähige Lebewesen, die ungerechterweise und willkürlich in Zoos, Zirkussen, Aquarien und wissenschaftlichen Laboren gefangen gehalten werden.”

Sandra war 1986 in einem deutschen Zoo geboren und 1994 nach Argentinien gebracht worden. Im Zoo lebte Sandra bisher in einem ständigen Zustand von Stress. Immer wieder versuchte die Orang-Utan-Dame den Blicken der Zoo-Besucher zu entkommen. Soweit keine Berufung eingelegt wird, wird Sandra ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen dürfen.

 

QUELLEN:

[1] BBC
[2] NZZ
[3] SZ
Foto: Reuters

Jahrgang 1948, werde ich auf dem Gut Groß-Below in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach der Flucht aus der DDR, lande ich mit meinem Vater, einem Hochbauingenieur, meiner Mutter und deren Mutter über mehrere Stationen, in Rheinland-Pfalz und der Eifel, schließlich im Ruhrgebiet...

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